gesundheitsvorsorge

Ein maßgeblicher Baustein meiner Arbeit besteht in der präventiven Behandlung. Die Massage als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ermöglicht es den MitarbeiterInnen am Arbeitsort eine regenerative Phase zu erleben. Die Wertschätzung, die ein Unternehmen seinen MitarbeiterInnen damit ausspricht, wirkt sich auf die Mitarbeiterzufriedenheit und somit positiv auf das Unternehmen aus.

 

Gerne stehe ich Ihnen bei Interesse für ein Informationsgespräch vor Ort zur Verfügung, wo wir gemeinsam ein mögliches Kooperationsmodell für Ihr Unternehmen besprechen können.


SVA Gesundheitshunderter

Im Zuge des SVA Gesundheitshunderters können Sie meine Behandlungen als präventive Maßnahme kostengünstig für Ihre persönliche und professionelle Gesundheitsvorsorge nutzen.

 

Individueller Gesundheitshunterter für SVA Versicherte:

 

Präventive Massagen

 

Im Bereich "Entspannung und Körperarbeit - Massagen" kommt der "individuelle Gesundheitshunderter" für SVA Versicherte zu tragen. Dafür sind folgende Kriterien von SVA Versicherten zu erfüllen:

 

  • Bestehende aufrechte Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige über 18 Jahre)
  • Finanzielle Mindestinvestition: € 150,--
  • Der Gesundheitshunderter kann ein Mal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) bei der jeweilig zuständigen  SVA-Landesstelle beantragt  werden.
  • Es ist die Absolvierung eines Gesundheitschecks (= Vorsorgeuntersuchung) innerhalb des letzten Jahres vor Inanspruchnahme des Angebots nachzuweisen. Die Teilnahme am Programm "Meine Gesundheitsziele" ist auch ausreichend.

 

Das entsprechende Antragsformular zum SVA Gesundheitshunderter (für Unternehmer/innen und Pensionist/innen) ist auf der SVA-Homepage unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817071&portal=svsportal

 

Leistungen, die über die Kasse verrechnet werden können bzw. im Rahmen einer Krankenbehandlung mit ärztlicher Verordnung durchgeführt werden, fallen nicht in den Förderbereich des Gesundheitshunderters.